Soziale Beratung

 

Wann / Warum komme ich?

  • Bei sozialen oder finanziellen Problemen (z.B. Krankenkassenmahnung, Miete steht aus, schon zwei Jobs und dann auch noch Prüfungen ...)

Wer darf kommen?

  • Alle Studierenden und Promovierenden in Freiburg, unabhängig von Alter, Geschlecht, Konfession oder Nationalität

Möglichkeiten der Problemlösung:

  • Gemeinsam wird ein Konzept erarbeitet, wie wir deine Notlage meistern können. Dafür haben wir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: Es gibt einen Notfonds für finanzielle Hilfe und unser interdisziplinär arbeitendes Team in der KHG, das dir spezifische Hilfe bieten kann. Außerdem können wir dich an ein Stipendienwerk oder eine unserer Partnereinrichtungen in Freiburg weitervermitteln.

Ziele:

  • Unser Ziel ist es, dir eine schnelle und flexible Hilfe zu ermöglichen, damit du dein Studium bzw. deine Promotion erfolgreich abschließen kannst.
Schreibe einfach einen unserer Mitarbeiter:innen an oder wende dich an uns mit folgendem Kontaktformular:
  
 

Informationen zum Notfonds

Für finanzielle Unterstützung stellt die Erzdiözese Freiburg uns jährlich Mittel zur Verfügung, die wir an Studierende vergeben können.
 
Falls du einen solchen Antrag stellen möchtest, vereinbare bitte ein Gesprächstermin und bringe folgende Unterlagen ausgefüllt mit oder übermittle sie als PDF via E-Mail:
 
  • Ausgefüllter Antrag auf finanzielle Unterstützung
  • Vollständige Kopien der Kontoauszüge der letzten drei Monate (nicht ausreichend sind Screenshots aus dem Online-Banking)
  • Dokumente zur aktuellen Notlage (Mahnungen etc.)
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Aktueller Auszug aus dem Leistungskonto

Bitte beachte:

Ohne Gespräch und eine gemeinsame Betrachtung der Notlage ist keine Unterstützung durch uns möglich.
Ohne vollständige Unterlagen kann ein Antrag auf Unterstützung nicht gewährt werden.
Deine Studienzeit sollte das 1,5-fache der Regelstudienzeit nicht überschreiten.
Die von der KHG ausgezahlten Hilfen verstehen sich als Einmalzahlungen und müssen nicht zurückgezahlt werden.
Zahlungen aus dem Notfonds der Erzdiözese Freiburg können nur einmal pro Semester beantragt werden.